Übertragung von Bibliotheksaufgaben
· V · BGBl. II Nr. 285/2002 · in Kraft seit 2002-07-01
14/01 Verwaltungsorganisation · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
2Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Diese Verordnung hatte einzig den Zweck, die Amtsbibliothek eines Ministeriums ab 1. Juli 2002 der Verwaltungsbibliothek im Bundeskanzleramt zu übertragen. Diese Übertragung ist seit 2002 vollzogen; das betroffene Bundesministerium in dieser Form existiert zudem nicht mehr. Die Verordnung hat keine operative Wirkung mehr und kann ersatzlos gestrichen werden.
Kategorien
Überholt / gegenstandslos
Belegende Paragraphen
§ 1 ↗ RIS
§ 1. Die Führung der Amtsbibliothek des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird auf die Administrative Bibliothek im Bundeskanzleramt übertragen.
§ 2 ↗ RIS
§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 2002 in Kraft.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz