Errichtung einer vierten Notarstelle in Wels
· V · BGBl. II Nr. 242/2002 · in Kraft seit 2002-06-21
27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Die Verordnung bildet die fortwährende Rechtsgrundlage für die vierte Notarstelle in Wels. Eine Reform des wettbewerbsbeschränkenden Notariatssystems müsste bei der Notariatsordnung ansetzen, nicht bei einzelnen Errichtungsverordnungen.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Verordnung des Bundesministers für Justiz betreffend die Errichtung einer vierten Notarstelle in Wels StF: BGBl. II Nr. 242/2002 Auf Grund des § 9 Notariatsordnung wird verordnet: e-rk3 30.10.2017 20002061 NOR30002247
Art. 1 ↗ RIS
Im Sprengel des Landesgerichtes Wels wird mit Wirksamkeit vom 1. Februar 2003 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Wels errichtet. 30.10.2017 20002061 NOR40032268
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz