Abkommen über die touristische Zusammenarbeit zwischen Österreich und der Russischen Föderation
· Vertrag – Russische F · BGBl. III Nr. 134/2002 · in Kraft seit 2002-06-01
59/12 Fremdenverkehr · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
4Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Abkommen foerdert die touristische Zusammenarbeit mit einem Drittstaat und ist freiheitsneutral; ein legitimer aussenpolitischer Kooperationszweck besteht.
Kategorien
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KI-Analyse · 2026-07-20 · 12 §§ im Datensatz