Deregulierung, aber richtig

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Abkommen über die touristische Zusammenarbeit zwischen Österreich und der Russischen Föderation

· Vertrag – Russische F · BGBl. III Nr. 134/2002 · in Kraft seit 2002-06-01

59/12 Fremdenverkehr · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
4Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Abkommen foerdert die touristische Zusammenarbeit mit einem Drittstaat und ist freiheitsneutral; ein legitimer aussenpolitischer Kooperationszweck besteht.

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