Abkommen über die Freizügigkeit EG - Schweiz
· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 133/2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 2/2008 · in Kraft seit 2008-01-01
59/04 EU - EWR · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Das Abkommen über die Personenfreizügigkeit zwischen der EU und der Schweiz sichert österreichischen Staatsbürgern das Recht auf Arbeit und Aufenthalt in der Schweiz und umgekehrt. Es ist weiterhin in Kraft und schafft Freiheit, anstatt sie einzuschränken. Das Abkommen ist für Österreich als Nachbarstaat der Schweiz von besonderer praktischer Bedeutung.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
BGBl. I Nr. 2/2008 (1. BVRBG) (NR: GP XXIII RV 314 AB 370 S. 41. BR: 7799 AB 7830 S. 751.) Der Nationalrat hat beschlossen: 1. Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages samt Anhängen und Schlussakte, wird genehmigt. 2. Gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG ist dieser Staatsvertrag dadurch kundzumachen, dass das Abkommen samt Anhängen und Schlussakte, das in den elf Amtssprachen der Europäischen Union im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht wird, im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten zur öffentlichen Einsichtnahme aufliegt. Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 11. Juli 2000 beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Union hinterlegt. Laut Mitteilung des Generalsekretärs ist das Abkommen mit 1. Juni 2002 in Kraft getreten. ________ Das Abkommen ist in allen authentischen Sprachfassungen im Amtsblatt der EG L 114/6 vom 30. April 2002 veröffentlicht.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 1 §§ im Datensatz