Deregulierung, aber richtig

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Internationales Übereinkommen zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus

· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 102/2002 · in Kraft seit 2025-01-08

29/08 Strafrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
12Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Übereinkommen verpflichtet zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus und dient dem legitimen Schutz der öffentlichen Sicherheit. Der Regelungskern ist sachgerecht und international koordiniert.

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