Deregulierung, aber richtig

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Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern (Belarus)

· Vertrag - Belarus · BGBl. III Nr. 69/2002 · in Kraft seit 2002-03-09

39/03 Doppelbesteuerung · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Abkommen vermeidet die Doppelbesteuerung bei Einkommen- und Vermoegensteuern mit Belarus. Es dient der Rechtssicherheit im grenzueberschreitenden Wirtschaftsverkehr und beschraenkt keine inlaendische Freiheit.

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