Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern (Belarus)
· Vertrag - Belarus · BGBl. III Nr. 69/2002 · in Kraft seit 2002-03-09
39/03 Doppelbesteuerung · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Abkommen vermeidet die Doppelbesteuerung bei Einkommen- und Vermoegensteuern mit Belarus. Es dient der Rechtssicherheit im grenzueberschreitenden Wirtschaftsverkehr und beschraenkt keine inlaendische Freiheit.
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