Deregulierung, aber richtig

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Wirtschaftliche, landwirtschaftl., industrielle, technische und technologische Zusammenarbeit (BR Jugoslawien)

· Vertrag – BR Jugoslawien · BGBl. III Nr. 93/2002 · in Kraft seit 2002-05-01

79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik) · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
EU-gebunden. Außenhandel ist ausschließliche Unionskompetenz; zudem existiert der Vertragspartner nicht mehr.

Begründung

Rahmenabkommen über wirtschaftliche Zusammenarbeit mit der Bundesrepublik Jugoslawien, einem untergegangenen Staat; die außenwirtschaftlichen Kernbereiche liegen zudem bei der EU. Überholt und entbehrlich.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

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