Übereinkommen über die Rechte des Kindes – Fakultativprotokoll betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten
· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 92/2002 · in Kraft seit 2023-05-09
19/05 Menschenrechte · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Fakultativprotokoll zur Kinderrechtskonvention schützt Kinder vor der Beteiligung an bewaffneten Konflikten. Der Schutzzweck ist legitim und international anerkannt.
Kategorien
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