Deregulierung, aber richtig

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Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen

· BG · BGBl. I Nr. 79/2002 · in Kraft seit 2002-05-15

31/02 Verfügungen über Bundesvermögen · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Gesetz ermächtigte den Bundesminister für Finanzen zu einem konkreten Grundstücksverkauf in Wien-Leopoldstadt um rund 18,6 Millionen Euro. Dieser Verkauf wurde längst abgewickelt; das Gesetz hat keinerlei fortbestehende operative Wirkung. Es handelt sich um eine erledigte Einmalbefugnis ohne Regelungsinhalt.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 1 ↗ RIS

§ 1. Der Bundesminister für Finanzen ist zu nachstehender Verfügung über unbewegliches Bundesvermögen ermächtigt: In Wien: Verkauf zu Euro Grundstück Nr. 2266/1 Baufläche, inneliegend in EZ 2941, Grundbuch 01657 Leopoldstadt 18 640 581,96

§ 2 ↗ RIS

§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz