Deregulierung, aber richtig

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Abkommen über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, der Bildung und der Wissenschaft (Slowenien)

· Vertrag – Slowenien · BGBl. III Nr. 90/2002 · in Kraft seit 2002-05-01

79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik) · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Abkommen fördert die Zusammenarbeit in Kultur, Bildung und Wissenschaft. Es ist eine unverbindliche Kooperationsgrundlage ohne Eingriff in inländische Freiheiten.

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