Deregulierung, aber richtig

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Personenbeförderung im nichtlinienmäßigen Verkehr auf der Straße (Kroatien)

· Vertrag – Kroatien · BGBl. III Nr. 63/2002 · in Kraft seit 1998-12-01

99/02 Personen- und Gütertransport auf der Straße · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
7Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Die Vereinbarung über die nichtlinienmäßige Personenbeförderung im Straßenverkehr ist gegenüber dem EU-Mitglied Kroatien durch das unmittelbar anwendbare EU-Marktzugangsrecht (VO 1073/2009) verdrängt.

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Durch anderes Recht ersetzt

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