Personenbeförderung im nichtlinienmäßigen Verkehr auf der Straße (Kroatien)
· Vertrag – Kroatien · BGBl. III Nr. 63/2002 · in Kraft seit 1998-12-01
99/02 Personen- und Gütertransport auf der Straße · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
7Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Die Vereinbarung über die nichtlinienmäßige Personenbeförderung im Straßenverkehr ist gegenüber dem EU-Mitglied Kroatien durch das unmittelbar anwendbare EU-Marktzugangsrecht (VO 1073/2009) verdrängt.
Kategorien
Durch anderes Recht ersetzt
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