VfGH-Ausspruch, dass die Satzung der Versorgungseinrichtung der OÖ Rechtsanwaltskammer, Teil B: Zusatzpension in der Fassung des Beschlusses der Vollversammlung der OÖ Rechtsanwaltskammer bis zum Ablauf des 31.5.1999 gesetzwidrig war
· K · BGBl. II Nr. 170/2002 · in Kraft seit 2002-04-27
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit · Gesamte Fassung im RIS ↗
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