Deregulierung, aber richtig

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Grenzüberschreitende Beförderung von Gütern (Ungarn)

· Vertrag – Ungarn · BGBl. III Nr. 44/2002 · in Kraft seit 1994-01-01

99/02 Personen- und Gütertransport auf der Straße · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
10Freiheitsgewinn (0–100)
EU-gebunden. Der grenzuberschreitende Guterkraftverkehr zwischen EU-Mitgliedern ist durch das liberalisierte EU-Verkehrsmarktrecht geregelt.

Begründung

Vereinbarung von 2002 uber die grenzuberschreitende Guterbeforderung, die auf einem bilateralen Genehmigungssystem beruht. Seit dem EU-Beitritt Ungarns gilt der liberalisierte EU-Guterverkehrsmarkt; die bilaterale Regelung ist uberholt.

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Durch anderes Recht ersetzt

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