Übertragungs-Verordnung
· V · BGBl. II Nr. 140/2002 · in Kraft seit 2002-04-01
44 Zivildienst · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Die Verordnung überträgt staatliche Aufgaben der Zivildienstverwaltung an eine eigens gegründete GmbH. Die Auslagerung einer hoheitlichen Kernaufgabe auf eine privatrechtliche Gesellschaft schafft eine unnötige Verwaltungsstruktur mit intransparenten Kosten. Die Zivildienstverwaltung sollte direkt von der zuständigen Behörde des Innenministeriums wahrgenommen werden; die GmbH-Konstruktion ist nicht das gelindeste Mittel.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 1 — Ausgewähltes Unternehmen ↗ RIS
Ausgewähltes Unternehmen § 1. Der Bundesminister für Inneres überträgt ihm übertragene Aufgaben der Zivildienstverwaltung an die Zivildienstverwaltungs Ges. m. b. H.
§ 4 — In-Kraft-Treten ↗ RIS
In-Kraft-Treten § 4. (1) Diese Verordnung tritt am 1. April 2002 in Kraft. (2) § 1 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 343/2004 tritt mit 1. September 2004 in Kraft.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz