Deregulierung, aber richtig

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Übertragungs-Verordnung

· V · BGBl. II Nr. 140/2002 · in Kraft seit 2002-04-01

44 Zivildienst · Gesamte Fassung im RIS ↗

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Begründung

Die Verordnung überträgt staatliche Aufgaben der Zivildienstverwaltung an eine eigens gegründete GmbH. Die Auslagerung einer hoheitlichen Kernaufgabe auf eine privatrechtliche Gesellschaft schafft eine unnötige Verwaltungsstruktur mit intransparenten Kosten. Die Zivildienstverwaltung sollte direkt von der zuständigen Behörde des Innenministeriums wahrgenommen werden; die GmbH-Konstruktion ist nicht das gelindeste Mittel.

Kategorien

Entbehrliche StaatsstelleReine Bürokratie

Belegende Paragraphen

§ 1 — Ausgewähltes Unternehmen ↗ RIS

Ausgewähltes Unternehmen § 1. Der Bundesminister für Inneres überträgt ihm übertragene Aufgaben der Zivildienstverwaltung an die Zivildienstverwaltungs Ges. m. b. H.

§ 4 — In-Kraft-Treten ↗ RIS

In-Kraft-Treten § 4. (1) Diese Verordnung tritt am 1. April 2002 in Kraft. (2) § 1 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 343/2004 tritt mit 1. September 2004 in Kraft.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz