Bestimmung des Straßenverlaufes der A 2 Süd Autobahn, der A 21 Wiener Außenring Autobahn und der B 301 Wiener Südrand Straße – Bauvorhaben „Knoten Vösendorf (Umbau)“ im Bereich der Gemeinden Vösendorf und Wiener Neudorf
· V · BGBl. II Nr. 134/2002 · in Kraft seit 2002-03-30
96/01 Bundesstraßengesetz 1971 · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Verordnung legt den rechtlichen Verlauf der A 2 Süd Autobahn, der A 21 Wiener Außenring Autobahn und der B 301 Wiener Südrand Straße im Bereich des Knotens Vösendorf fest. Autobahnen sind weiterhin Bundesstraßen; die Verordnung hat operative Wirkung als rechtliche Definition der Verkehrsinfrastruktur in diesem Knotenbereich. Sie belastet keine Bürger und ist durch das Bundesstraßengesetz 1971 vorgeschrieben.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die Bestimmung des Straßenverlaufes der A 2 Süd Autobahn, der A 21 Wiener Außenring Autobahn und der B 301 Wiener Südrand Straße – Bauvorhaben "Knoten Vösendorf (Umbau)" im Bereich der Gemeinden Vösendorf und Wiener Neudorf StF: BGBl. II Nr. 134/2002 Auf Grund des § 4 Abs. 1 und 6 des Bundesstraßengesetzes 1971 (BStG 1971), BGBl. Nr. 286, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 142/2000, wird verordnet: BGBl. Nr. 286/1971 01.06.2026 20001877 NOR30002038
Art. 1 ↗ RIS
Der Knoten “Vösendorf” als Verbindung der A 2 Süd Autobahn, der A 21 Wiener Außenring Autobahn und der B 301 Wiener Südrand Straße wird im Bereich der Gemeinden Vösendorf und Wiener Neudorf wie folgt bestimmt: Die neu herzustellenden Rampen des Knotens Vösendorf liegen zwischen km 3,6 und km 7,4 der A 2 Süd Autobahn und stellen unter teilweiser Verwendung bereits bestehender Rampen und Richtungsfahrbahnen gemeinsam mit den ebenfalls neu herzustellenden Kollektorspuren “Mödling” und “Vösendorf” die Verbindung mit der A 21 Wiener Außenring Autobahn und der B 301 Wiener Südrand Straße, deren bereits durch Verordnung festgelegte Straßenachse im Knoten Vösendorf stellenweise um mehr als 5 m geändert wird, dar. Im Einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Rampen und Kollektorspuren aus den beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung sowie bei den Gemeinden Vösendorf und Wiener Neudorf aufliegenden Planunterlagen (Verordnungsplan, Plan Nr. A 2/27-01 im Maßstab 1 : 2 000) zu ersehen. - Die Festlegung der Straßenachsen erfolgte auf Grundlage des vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie geneh
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz