Übereinkommen (Nr. 182) über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit; Empfehlung (Nr. 190)
· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 41/2002 · in Kraft seit 2002-12-04
69/02 Arbeitsrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗
Dieses Gesetz wurde im Demo-Datensatz noch nicht bewertet.