Rückübernahmeabkommen (Rumänien)
· Vertrag – Rumänien · BGBl. III Nr. 27/2002 · in Kraft seit 2002-02-06
49/06 Schubverkehr · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
6Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Rueckuebernahmeabkommen mit Rumaenien regelt die Uebernahme unrechtmaessig aufhaeltiger Personen und ist ein uebliches Migrationssteuerungsinstrument, das vom Unionsrecht nicht vollstaendig ersetzt wird.
Kategorien
—
KI-Analyse · 2026-07-20 · 17 §§ im Datensatz