Deregulierung, aber richtig

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Rückübernahmeabkommen (Rumänien)

· Vertrag – Rumänien · BGBl. III Nr. 27/2002 · in Kraft seit 2002-02-06

49/06 Schubverkehr · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
6Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Rueckuebernahmeabkommen mit Rumaenien regelt die Uebernahme unrechtmaessig aufhaeltiger Personen und ist ein uebliches Migrationssteuerungsinstrument, das vom Unionsrecht nicht vollstaendig ersetzt wird.

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