Doppelbesteuerung – Einkommensteuer samt Protokoll (Nepal)
· Vertrag – Nepal · BGBl. III Nr. 26/2002 · in Kraft seit 2002-01-01
39/03 Doppelbesteuerung · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Doppelbesteuerungsabkommen mit Nepal vermeidet die doppelte Besteuerung und verhindert Steuerumgehung. Es entlastet Steuerpflichtige und dient einem legitimen Zweck.
Kategorien
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