Bestimmung des Straßenverlaufes der B 38 Böhmerwald Straße im Bereich der Marktgemeinde Bad Großpertholz
· V · BGBl. II Nr. 74/2002 · in Kraft seit 2002-02-16
96/01 Bundesstraßengesetz 1971 · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Verordnung legt den rechtlichen Verlauf eines Abschnitts der B 38 Böhmerwald Straße im Bereich der Marktgemeinde Bad Großpertholz fest. Die Infrastruktur ist gebaut; die Verordnung hat weiterhin operative Wirkung als rechtliche Definition der Straßengrenze. Sie belastet keine Bürger mit Pflichten und ist durch das Bundesstraßengesetz 1971 vorgeschrieben.
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Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Verordnung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die Bestimmung des Straßenverlaufes der B 38 Böhmerwald Straße im Bereich der Marktgemeinde Bad Großpertholz StF: BGBl. II Nr. 74/2002 Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes 1971 (BStG 1971), BGBl. Nr. 286, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 142/2000, wird verordnet: BGBl. Nr. 286/1971 27.03.2026 20001811 NOR30001964
Art. 1 ↗ RIS
Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 38 Böhmerwald Straße wird im Bereich der Marktgemeinde Bad Großpertholz wie folgt bestimmt: Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 80,759, verläuft sodann in gestreckterer Linienführung unter Ausschaltung von zwei Kurven und bindet bei km 81,356 wieder in den Bestand ein. Im Einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung sowie bei der Marktgemeinde Bad Großpertholz aufliegenden Planunterlagen (Verordnungsplan, Plan Nr. B 38/133-98 im Maßstab 1 : 2 000) zu ersehen. - Die Festlegung der Straßenachsen erfolgte auf Grundlage des vom Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten (nunmehr Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie) genehmigten Einreichprojektes 1999. Dieses Einreichprojekt sowie die Beilage zu Zl. 312038/11-III/6/01 vom 18. Jänner 2002, welche die schriftliche Darlegung der wesentlichen Entscheidungsgründe enthält, liegen gemeinsam mit dem Verordnungsplan zur öffentlichen Einsicht auf. § 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabs
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz