Deregulierung, aber richtig

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Vereinbarung zwischen Österreich und Slowenien über die Beförderung von Personen im nichtlinienmäßigen Verkehr auf der Straße

· Vertrag – Slowenien · BGBl. III Nr. 25/2002 · in Kraft seit 2001-04-01

99/02 Personen- und Gütertransport auf der Straße · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
8Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Die Vereinbarung regelt die grenzüberschreitende nichtlinienmäßige Personenbeförderung auf der Straße. Zwischen EU-Mitgliedstaaten ist dieser Gelegenheitsverkehr durch das EU-Binnenmarktrecht (VO 1073/2009) geregelt; die bilaterale Regelung ist überholt.

Kategorien

Überholt / gegenstandslosDurch anderes Recht ersetzt

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