Vereinbarung zwischen Österreich und Slowenien über die Beförderung von Personen im nichtlinienmäßigen Verkehr auf der Straße
· Vertrag – Slowenien · BGBl. III Nr. 25/2002 · in Kraft seit 2001-04-01
99/02 Personen- und Gütertransport auf der Straße · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
8Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Die Vereinbarung regelt die grenzüberschreitende nichtlinienmäßige Personenbeförderung auf der Straße. Zwischen EU-Mitgliedstaaten ist dieser Gelegenheitsverkehr durch das EU-Binnenmarktrecht (VO 1073/2009) geregelt; die bilaterale Regelung ist überholt.
Kategorien
Überholt / gegenstandslosDurch anderes Recht ersetzt
KI-Analyse · 2026-07-20 · 17 §§ im Datensatz