Deregulierung, aber richtig

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Bestimmung des Straßenverlaufes der A 1 West Autobahn, der A 8 Innkreis Autobahn und der A 9 Pyhrn Autobahn – Bauvorhaben „Knoten Voralpenkreuz (Umbau)“ im Bereich der Marktgemeinde Sattledt

· V · BGBl. II Nr. 11/2002 · in Kraft seit 2002-01-09

96/01 Bundesstraßengesetz 1971 · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Verordnung legt den rechtlichen Verlauf der Autobahnen A 1, A 8 und A 9 im Bereich des Knotens Voralpenkreuz bei Sattledt fest. Autobahnen bleiben Bundesstraßen und stehen unter der Rechtshoheit des Bundes; die Verordnung hat daher weiterhin operative Wirkung als rechtliche Definition der Straßengrenzen. Sie belastet keine Bürger mit Pflichten und ist für die rechtliche Ordnung der öffentlichen Verkehrsinfrastruktur notwendig.

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Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Verordnung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die Bestimmung des Straßenverlaufes der A 1 West Autobahn, der A 8 Innkreis Autobahn und der A 9 Pyhrn Autobahn – Bauvorhaben „Knoten Voralpenkreuz (Umbau)“ im Bereich der Marktgemeinde Sattledt StF: BGBl. II Nr. 11/2002 Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes 1971 (BStG 1971), BGBl. Nr. 286, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 142/2000, wird verordnet: BGBl. Nr. 286/1971 28.05.2026 20001753 NOR30001906

Art. 1 ↗ RIS

Der Knoten “Voralpenkreuz” als Verbindung der A 1 West Autobahn, der A 8 Innkreis Autobahn und der A 9 Pyhrn Autobahn wird im Bereich der Marktgemeinde Sattledt wie folgt bestimmt: Die neu herzustellenden Rampen des Knotens “Voralpenkreuz” liegen zwischen km 195,80 und km 197,30 der A 1 West Autobahn, zwischen km 0,0 und km 0,45 der Innkreis Autobahn und zwischen km 0,0 und km 0,51 der A 9 Pyhrn Autobahn und stellen die Verbindung zwischen den einzelnen Richtungsfahrbahnen dieser Autobahnen her. Im Einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Rampen aus den beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung sowie bei der Marktgemeinde Sattledt aufliegenden Planunterlagen (Verordnungsplan im Maßstab 1 : 2 000) zu ersehen. - Die Festlegung der Straßenachsen erfolgte auf Grundlage des vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie genehmigten Bauprojektes 2001. Dieses Bauprojekt sowie die Beilage zu Zl. 314501/62-III/6/01 vom 5. Dezember 2001, welche die schriftliche Darlegung der wesentlichen Entscheidungsgründe enthält, liegen gemeinsam mit dem Verordnungsplan zur öffentlichen Einsicht auf. § 15 Bunde

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz