Zuschuss - Burgenland - 80jährige Zugehörigkeit zu Österreich
· BG · BGBl. I Nr. 17/2002 · in Kraft seit 2002-01-09
31/05 Förderungen, Zuschüsse, Fonds · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Das Gesetz gewaehrt dem Land Burgenland anlaesslich seiner 80-jaehrigen Zugehoerigkeit zu Oesterreich einen einmaligen Zweckzuschuss von 55 Millionen Schilling aus dem Jahr 2001. Diese Zahlung wurde vor ueber 20 Jahren abgewickelt; der Betrag lautet noch auf Schilling. Das Gesetz hat keine operative Wirkung mehr und kann ohne Weiteres gestrichen werden.
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Belegende Paragraphen
§ 1 ↗ RIS
§ 1. Dem Land Burgenland wird aus Anlass der 80-jährigen Zugehörigkeit zur Republik Österreich im Jahr 2001 aus Bundesmitteln ein einmaliger Zweckzuschuss von 55 Millionen Schilling gewährt, der wie folgt zu verwenden ist:
§ 2 ↗ RIS
§ 2. Dem Bund ist es vorbehalten, die widmungsgemäße Verwendung des Zweckzuschusses zu überprüfen und diesen bei widmungswidriger Verwendung zurückzufordern.
§ 3 ↗ RIS
§ 3. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 4 §§ im Datensatz