Deregulierung, aber richtig

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Lehrplan – Evangelischer Religionsunterricht des Berufsvorbereitungsjahres an Sonderschulen

· K · BGBl. II Nr. 479/2001 · in Kraft seit 2001-12-22

70/07 Schule und Kirche · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Die Bekanntmachung veröffentlicht den vom Evangelischen Oberkirchenrat erlassenen Lehrplan für den evangelischen Religionsunterricht an Sonderschulen; der Staat setzt den Inhalt nicht selbst fest. Sie wurde 2019 aktualisiert und ist damit aktuell und operativ. Die staatliche Rolle ist auf die gesetzlich vorgeschriebene Publikationspflicht beschränkt.

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Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Der in der Anlage wiedergegebene Lehrplan für den evangelischen Religionsunterricht des Berufsvorbereitungsjahres an Sonderschulen (ausgenommen die Sonderschule für schwerstbehinderte Kinder) wurde vom Evangelischen Oberkirchenrat A. und H. B. erlassen und wird hiemit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes bekannt gemacht. 20.12.2019 20001732 NOR40027260

KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz