Abkommen zwischen Österreich und Jordanien über die Förderung und den Schutz von Investitionen
· Vertrag – Jordanien · BGBl. III Nr. 261/2001 · in Kraft seit 2001-11-25
59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
4Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Investitionsschutzabkommen mit Jordanien schützt Investoren beider Staaten. Legitimer außenwirtschaftlicher Schutz.
Kategorien
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