Deregulierung, aber richtig

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Abkommen zwischen Österreich und Jordanien über die Förderung und den Schutz von Investitionen

· Vertrag – Jordanien · BGBl. III Nr. 261/2001 · in Kraft seit 2001-11-25

59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
4Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Investitionsschutzabkommen mit Jordanien schützt Investoren beider Staaten. Legitimer außenwirtschaftlicher Schutz.

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