Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen
· BG · BGBl. I Nr. 158/2001 · in Kraft seit 2001-12-29
31/02 Verfügungen über Bundesvermögen · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Dieses Gesetz von 2001 ermächtigt den Finanzminister einmalig zum Verkauf bestimmter Flughafenanteile und konkret aufgelisteter Grundstücke. Es ist eine einmalige Veräußerungsermächtigung, die mit dem Vollzug erledigt ist. Als verbrauchter Einzelfallakt hat es keine fortlaufende Wirkung mehr und kann gestrichen werden.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 1 ↗ RIS
§ 1. Der Bundesminister für Finanzen wird ermächtigt
§ 2 ↗ RIS
§ 2. Die gemäß § 1 Z 1 bis 3 dem Bund übertragenen Anteile an der Österreichischen Autobahnen- und Schnellstraßen Aktiengesellschaft gehen entsprechend den Bestimmungen des Umgründungssteuergesetzes, BGBl. Nr. 699/1991, in der geltenden Fassung in das Eigentum der Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft über.
KI-Analyse · 2026-06-06 · 7 §§ im Datensatz