Deregulierung, aber richtig

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Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2000

· BG · BGBl. I Nr. 141/2001 · in Kraft seit 2001-12-12

31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Dieses Gesetz genehmigte den Bundesrechnungsabschluss für das Haushaltsjahr 2000. Diese Genehmigung ist ein einmaliger, vollständig vollzogener Rechtsakt; das betreffende Jahr liegt mehr als 25 Jahre zurück. Das Gesetz hat keinerlei operative Wirkung mehr und stellt einen rein historischen Eintrag im Bundesrecht dar, der ersatzlos gestrichen werden kann.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Bundesgesetz über die Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2000 StF: BGBl. I Nr. 141/2001 (NR: GP XXI AB 864 S. 84.) 25.11.2019 20001700 NOR30001845

Art. 1 ↗ RIS

Dem vom Rechnungshof dem Nationalrat vorgelegten Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2000 wird die Genehmigung erteilt. 25.11.2019 20001700 NOR40025776

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz