Mutter-Kind-Pass-Verordnung 2002
MuKiPassV · V · BGBl. II Nr. 470/2001 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 420/2013 · in Kraft seit 2013-11-01
60/02 Arbeitnehmerschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Das Angebot kostenloser Schwangerschafts- und Kinderuntersuchungen ist sinnvoll und freiwillig nutzbar. Problematisch ist, dass das Kinderbetreuungsgeld nur in voller Höhe weitergezahlt wird, wenn Eltern die vorgeschriebenen Untersuchungstermine einhalten. Diese finanzielle Bestrafung bevormundet Eltern bei einer höchstpersönlichen Gesundheitsentscheidung. Das Untersuchungsprogramm sollte bleiben, aber von der Geldleistung entkoppelt werden.
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Belegende Paragraphen
§ 2 — Kinderbetreuungsgeld ↗ RIS
Kinderbetreuungsgeld § 2. Die zur Weitergewährung des Kinderbetreuungsgeldes in voller Höhe gemäß § 7 KBGG erforderlichen ärztlichen Untersuchungen haben, sofern § 6 Abs. 2 und 3 nichts anderes bestimmt, aus fünf ärztlichen Untersuchungen der Schwangeren und fünf ärztlichen Untersuchungen des Kindes zu bestehen.
§ 6 — Verspätete Feststellung der Schwangerschaft ↗ RIS
Verspätete Feststellung der Schwangerschaft § 6. (1) Eine Überschreitung der im § 3 Abs. 2 bis 6 angeführten Untersuchungstermine hat zur Weitergewährung des Kinderbetreuungsgeldes in voller Höhe außer Betracht zu bleiben, wenn sie aus einem von der Schwangeren nicht zu vertretenden Grund erfolgt. (2) War die Schwangerschaft trotz ärztlicher Untersuchung erst nach der 20. Schwangerschaftswoche feststellbar, oder kann die Schwangere glaubhaft machen, dass für sie kein Anlass zu einer solchen Untersuchung bestand, auf Grund deren sie Kenntnis von ihrer Schwangerschaft erhalten hätte können, genügen für die Weitergewährung des Kinderbetreuungsgeldes in voller Höhe die nachstehend angeführten Untersuchungen: (3) Falls die Geburt vor dem im § 3 Abs. 4, 5 oder 6 angeführten Untersuchungstermin erfolgt, genügt für die Weitergewährung des Kinderbetreuungsgeldes in voller Höhe die Vornahme der bis zur Geburt vorgesehenen Untersuchungen sowie der Untersuchungen des Kindes gemäß § 7 Abs. 2 bis 6.
§ 8 — Überschreitung der Untersuchungstermine ↗ RIS
Überschreitung der Untersuchungstermine § 8. Eine Überschreitung der im § 7 Abs. 2 bis 6 festgelegten Untersuchungstermine hat zur Weitergewährung des Kinderbetreuungsgeldes in voller Höhe außer Betracht zu bleiben, wenn sie aus einem vom Anspruchsberechtigten nicht zu vertretenden Grund erfolgt (§ 7 Abs. 4 KBGG).
KI-Analyse · 2026-06-16 · 17 §§ im Datensatz