Deregulierung, aber richtig

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Errichtung einer vierten Notarstelle in Wien-Floridsdorf

· V · BGBl. II Nr. 455/2001 · in Kraft seit 2001-12-19

27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Verordnung errichtete eine vierte Notarstelle in Wien-Floridsdorf und bildet die formelle Rechtsgrundlage für deren Bestehen seit 1. Februar 2002. Die Stelle existiert und übt ihre Funktion aus; die Verordnung bürdet Bürgern keine Pflichten auf, sondern erweitert den Zugang zu notariellen Leistungen. Solange das staatlich regulierte Notariatswesen mit Stellenkontingenten besteht, braucht jede Stelle eine formelle Rechtsgrundlage.

Kategorien

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Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Verordnung des Bundesministers für Justiz betreffend die Errichtung einer vierten Notarstelle in Wien-Floridsdorf StF: BGBl. II Nr. 455/2001 Auf Grund des § 9 Notariatsordnung wird verordnet: e-rk3 30.10.2017 20001686 NOR30001831

Art. 1 ↗ RIS

Im Sprengel des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien wird mit Wirksamkeit vom 1. Februar 2002 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Wien-Floridsdorf errichtet. 30.10.2017 20001686 NOR40025485

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz