Deregulierung, aber richtig

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Errichtung einer vierten Notarstelle in Wien-Floridsdorf

· V · BGBl. II Nr. 455/2001 · in Kraft seit 2001-12-19

27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Verordnung errichtete eine vierte Notarstelle in Wien-Floridsdorf und bildet die formelle Rechtsgrundlage für deren Bestehen seit 1. Februar 2002. Die Stelle existiert und übt ihre Funktion aus; die Verordnung bürdet Bürgern keine Pflichten auf, sondern erweitert den Zugang zu notariellen Leistungen. Solange das staatlich regulierte Notariatswesen mit Stellenkontingenten besteht, braucht jede Stelle eine formelle Rechtsgrundlage.

Kategorien

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Verordnung des Bundesministers für Justiz betreffend die Errichtung einer vierten Notarstelle in Wien-Floridsdorf StF: BGBl. II Nr. 455/2001 Auf Grund des § 9 Notariatsordnung wird verordnet: e-rk3 30.10.2017 20001686 NOR30001831

Art. 1 ↗ RIS

Im Sprengel des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien wird mit Wirksamkeit vom 1. Februar 2002 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Wien-Floridsdorf errichtet. 30.10.2017 20001686 NOR40025485

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz