Deregulierung, aber richtig

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Errichtung einer zehnten Notarstelle in Linz

· V · BGBl. II Nr. 454/2001 · in Kraft seit 2001-12-19

27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Verordnung errichtete eine zehnte Notarstelle in Linz und bildet die formelle Rechtsgrundlage für deren Bestehen seit 1. Februar 2002. Die Stelle existiert und übt ihre Funktion aus; die Verordnung bürdet Bürgern keine Pflichten auf, sondern schafft einen weiteren Zugang zu notariellen Leistungen. Solange das staatlich regulierte Notariatswesen mit Stellenkontingenten besteht, braucht jede Stelle eine formelle Rechtsgrundlage.

Kategorien

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Verordnung des Bundesministers für Justiz betreffend die Errichtung einer zehnten Notarstelle in Linz StF: BGBl. II Nr. 454/2001 Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung wird verordnet: e-rk3 23.10.2017 20001685 NOR30001830

Art. 1 ↗ RIS

Im Sprengel des Landesgerichtes Linz wird mit Wirksamkeit vom 1. Februar 2002 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Linz errichtet. 23.10.2017 20001685 NOR40025484

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz