Entgelt für die Elektrizitäts-Control GmbH
· BG · BGBl. II Nr. 453/2001 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 148/2002 · in Kraft seit 2002-08-24
58/02 Energierecht · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Die Verordnung regelt das Entgelt, das Uebertragungsnetzbetreiber ab Oktober 2001 an die Elektrizitaets-Control GmbH zahlen, und enthaelt eigens Zahlungsmodalitaeten fuer das Jahr 2002. Dieser Regelungsbedarf fuer die Anfangsfinanzierung der Regulierungsbehoerde ist seit Jahrzehnten erledigt. Die Finanzierung der E-Control ist seither im Energie-Control-Gesetz neu geregelt; diese Verordnung ist vollstaendig gegenstandslos.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 1 ↗ RIS
§ 1. Die Elektrizitäts-Control GmbH ist berechtigt, beginnend mit 1. Oktober 2001, zur Finanzierung ihrer Aufgaben von den Übertragungsnetzbetreibern, die auch Regelzonenführer sind,
§ 2 ↗ RIS
§ 2. Von dem in § 1 bestimmten Entgelt entfällt auf
§ 3 ↗ RIS
§ 3. Die für das Jahr 2002 bestimmten Beträge sind vierteljährlich in gleichen Teilbeträgen einzuheben.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 4 §§ im Datensatz