Errichtung einer dritten Notarstelle in Feldbach
· V · BGBl. II Nr. 444/2001 · in Kraft seit 2001-12-15
27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Verordnung errichtete eine dritte Notarstelle in Feldbach und bildet die formelle Rechtsgrundlage für deren Bestehen seit 1. Februar 2002. Die Stelle existiert und übt ihre Funktion aus; die Verordnung bürdet Bürgern keine Pflichten auf, sondern erweitert den Zugang zu notariellen Leistungen. Solange das staatlich regulierte Notariatswesen mit Stellenkontingenten besteht, braucht jede Stelle eine formelle Rechtsgrundlage.
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Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Verordnung des Bundesministers für Justiz betreffend die Errichtung einer dritten Notarstelle in Feldbach StF: BGBl. II Nr. 444/2001 Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung wird verordnet: e-rk3 27.10.2017 20001678 NOR30001823
Art. 1 ↗ RIS
Im Sprengel des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz wird mit Wirksamkeit vom 1. Februar 2002 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Feldbach errichtet. 27.10.2017 20001678 NOR40025454
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz