Deregulierung, aber richtig

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Errichtung einer zweiten Notarstelle in Kapfenberg

· V · BGBl. II Nr. 442/2001 · in Kraft seit 2001-12-15

27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Verordnung errichtete eine zusätzliche Notarstelle in Kapfenberg und bildet die formelle Rechtsgrundlage für deren Bestehen seit 1. Februar 2002. Die Stelle existiert und übt ihre Funktion aus; die Verordnung selbst bürdet Bürgern keine Pflichten auf, sondern erweitert den Zugang zu notariellen Leistungen. Solange das staatlich regulierte Notariatswesen mit Stellenkontingenten besteht, ist eine formelle Rechtsgrundlage für jede einzelne Stelle notwendig.

Kategorien

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Verordnung des Bundesministers für Justiz betreffend die Errichtung einer zweiten Notarstelle in Kapfenberg StF: BGBl. II Nr. 442/2001 Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung wird verordnet: e-rk3 31.10.2017 20001676 NOR30001821

Art. 1 ↗ RIS

Im Sprengel des Landesgerichtes Leoben wird mit Wirksamkeit vom 1. Februar 2002 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Kapfenberg errichtet. 31.10.2017 20001676 NOR40025452

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz