Zurverfügungstellung von Bundesmitteln zur Bildung eines Fonds zur Abgeltung von Vermögensverlusten politisch Verfolgter
· BG · BGBl. Nr. 100/1961 · in Kraft seit 1961-04-22
13/02 Vermögensrechtliche Kriegsfolgen · Gesamte Fassung im RIS ↗
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