Deregulierung, aber richtig

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Bestimmung des Straßenverlaufes der B 303 Weinviertler Straße – Anschlussstelle „Hollabrunn/West (Vollausbau)“ im Bereich der Stadtgemeinde Hollabrunn

· V · BGBl. II Nr. 411/2001 · in Kraft seit 2001-12-01

96/01 Bundesstraßengesetz 1971 · Gesamte Fassung im RIS ↗

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