Deregulierung, aber richtig

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Nichtigerklärung von Rechtsgeschäften und sonstigen Rechtshandlungen

· BG · BGBl. Nr. 106/1946 · in Kraft seit 1946-07-31

13/02 Vermögensrechtliche Kriegsfolgen · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
2Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Gesetz aus dem Jahr 1946 erklaert Rechtsgeschaefte aus der Zeit der deutschen Besatzung fuer nichtig, die dazu dienten, Personen ihr Eigentum zu entziehen. Es ist die rechtliche Grundlage der oesterreichischen NS-Restitution und bestaetigt das Eigentumsrecht als unveraeuszerliches Prinzip. Ein Abschaffen wuerde bestehende Rechtspositionen von Betroffenen und ihren Nachkommen gefaehrden und waere ein falsches historisches Signal.

Kategorien

Belegende Paragraphen

§ 1 ↗ RIS

§ 1. Entgeltliche und unentgeltliche Rechtsgeschäfte und sonstige Rechtshandlungen während der deutschen Besetzung Österreichs sind null und nichtig, wenn sie im Zuge seiner durch das Deutsche Reich erfolgten politischen oder wirtschaftlichen Durchdringung vorgenommen worden sind, um natürlichen oder juristischen Personen Vermögenschaften oder Vermögensrechte zu entziehen, die ihnen am 13. März 1938 zugestanden sind.

§ 2 ↗ RIS

§ 2. Die Art der Geltendmachung und der Umfang der Ansprüche, die sich aus § 1 ergeben, wird durch Bundesgesetz geregelt.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 4 §§ im Datensatz