Futtermittel-GVO-Schwellenwert-Verordnung
· V · BGBl. II Nr. 394/2001 · in Kraft seit 2001-11-17
80/04 Wettbewerbsrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Die Verordnung setzt Schwellenwerte für GVO in Futtermitteln fest, doch die EU-Verordnung Nr. 1829/2003 gilt seit 2003 unmittelbar in ganz Österreich und verdrängt nationale Regelungen im selben Anwendungsbereich. Soweit die österreichische Verordnung lediglich EU-Recht spiegelt, ist sie redundant und zu streichen. Etwaige österreichische Zusätze über das EU-Mindestmaß hinaus sind als Gold-Plating zu prüfen und zu begründen; nicht belegte Zusatzanforderungen sind zu streichen.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 1 — Begriffsbestimmungen ↗ RIS
Begriffsbestimmungen § 1. Im Sinne dieser Verordnung sind: 28.03.2017 20001633 NOR40024896
§ 2 — Verkehrsfähigkeit ↗ RIS
Verkehrsfähigkeit § 2. Futtermittel, die beschränkt verkehrsfähige GVO enthalten oder aus solchen bestehen oder aus beschränkt verkehrsfähigen GVO hergestellt sind, dürfen nur in Verkehr gebracht werden, wenn 28.03.2017 20001633 NOR40024897
KI-Analyse · 2026-07-30 · 3 §§ im Datensatz