Abkommen über die Förderung und den Schutz von Investitionen (Oman)
· Vertrag – Oman · BGBl. III Nr. 241/2001 aufgehoben durch BGBl. III Nr. 43/2026 · in Kraft seit 2001-12-01
59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Investitionsschutzabkommen mit Oman (Drittstaat); schuetzt oesterreichische Investoren im Ausland und umgekehrt. Kein Bezug zum Verbot von Intra-EU-Investitionsschutz.
Kategorien
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