Deregulierung, aber richtig

← Alle Gesetze

Abkommen über die Förderung und den Schutz von Investitionen (Oman)

· Vertrag – Oman · BGBl. III Nr. 241/2001 aufgehoben durch BGBl. III Nr. 43/2026 · in Kraft seit 2001-12-01

59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Investitionsschutzabkommen mit Oman (Drittstaat); schuetzt oesterreichische Investoren im Ausland und umgekehrt. Kein Bezug zum Verbot von Intra-EU-Investitionsschutz.

Kategorien

KI-Analyse · 2026-07-20 · 15 §§ im Datensatz