Soziale Sicherheit – Durchführung (Bosnien-Herzegowina)
· Vertrag – Bosnien-Herzegowina · BGBl. III Nr. 230/2001 · in Kraft seit 2001-10-01
69/03 Soziale Sicherheit · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
8Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Die Durchfuehrungsvereinbarung dient der Abwicklung des Sozialversicherungsabkommens mit Bosnien und Herzegowina und ist ein legitimes Verwaltungsinstrument.
Kategorien
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