Deregulierung, aber richtig

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Soziale Sicherheit – Durchführung (Bosnien-Herzegowina)

· Vertrag – Bosnien-Herzegowina · BGBl. III Nr. 230/2001 · in Kraft seit 2001-10-01

69/03 Soziale Sicherheit · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
8Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Die Durchfuehrungsvereinbarung dient der Abwicklung des Sozialversicherungsabkommens mit Bosnien und Herzegowina und ist ein legitimes Verwaltungsinstrument.

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