Soziale Sicherheit (Bosnien und Herzegowina)
· Vertrag – Bosnien-Herzegowina · BGBl. III Nr. 229/2001 · in Kraft seit 2001-10-01
69/03 Soziale Sicherheit · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
8Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Abkommen koordiniert die soziale Sicherheit mit dem Drittstaat Bosnien und Herzegowina und schuetzt die Ansprueche von Wanderarbeitnehmern. Es ist ein legitimer Vertragskern.
Kategorien
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