Deregulierung, aber richtig

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Auflassung der Notarstelle Geras

· V · BGBl. II Nr. 374/2001 · in Kraft seit 2001-10-24

27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
2Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Verordnung lässt die Notarstelle Geras mit Ablauf des 16. Oktober 2001 auf. Der Verwaltungsakt ist vollständig vollzogen. Das Dokument hat seit über zwanzig Jahren keine operative Rechtswirkung mehr.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Auflassung der Notarstelle Geras BGBl. II Nr. 374/2001 24.10.2001 Verordnung des Bundesministers für Justiz betreffend die Auflassung der Notarstelle Geras StF: BGBl. II Nr. 374/2001 Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung wird verordnet:

Art. 1 ↗ RIS

Im Sprengel des Landesgerichtes Krems an der Donau wird die Notarstelle Geras mit Ablauf des 16. Oktober 2001 aufgelassen.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz