Auflassung der Notarstelle Geras
· V · BGBl. II Nr. 374/2001 · in Kraft seit 2001-10-24
27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
2Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Diese Verordnung lässt die Notarstelle Geras mit Ablauf des 16. Oktober 2001 auf. Der Verwaltungsakt ist vollständig vollzogen. Das Dokument hat seit über zwanzig Jahren keine operative Rechtswirkung mehr.
Kategorien
Überholt / gegenstandslos
Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Auflassung der Notarstelle Geras BGBl. II Nr. 374/2001 24.10.2001 Verordnung des Bundesministers für Justiz betreffend die Auflassung der Notarstelle Geras StF: BGBl. II Nr. 374/2001 Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung wird verordnet:
Art. 1 ↗ RIS
Im Sprengel des Landesgerichtes Krems an der Donau wird die Notarstelle Geras mit Ablauf des 16. Oktober 2001 aufgelassen.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz