Lehrplan - Kath. Religionsunterricht des Berufsvorbereitungsjahres an Sonderschulen
· K · BGBl. II Nr. 364/2001 · in Kraft seit 2001-10-10
70/07 Schule und Kirche · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Die Bekanntmachung veröffentlicht den von der Katholischen Kirche selbst erstellten Lehrplan für den Religionsunterricht; der Staat legt den Inhalt nicht fest, sondern erfüllt eine gesetzliche Publikationspflicht nach dem Religionsunterrichtsgesetz. Ohne diese Bekanntmachung hätte der kirchliche Lehrplan keine verbindliche Grundlage im Schulbetrieb. Die staatliche Rolle ist auf das formal Notwendige beschränkt.
Kategorien
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Der in der Anlage wiedergegebene Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht des Berufsvorbereitungsjahres an Sonderschulen (ausgenommen die Sonderschule für schwerstbehinderte Kinder) wurde von der Katholischen Kirche erlassen und wird hiemit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes bekannt gemacht.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz