Akademischer Grad „Master of Advanced Studies (Finanzdienstleistungen)“
· V · BGBl. II Nr. 351/2001 · in Kraft seit 2001-11-01
72/01 Hochschulorganisation; 72/16 Sonstiges Wissenschaft, Hochschulen · Gesamte Fassung im RIS ↗
Dieses Gesetz wurde im Demo-Datensatz noch nicht bewertet.