Deregulierung, aber richtig

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Einvernehmliche Beendigung von zwei Verträgen zur Tschechischen Republik

· K · BGBl. III Nr. 225/2001 · in Kraft seit 2001-10-17

79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik); 89/02 Wasserwirtschaft in Grenzgebieten · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
2Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Kundmachung gibt bekannt, dass zwei bilaterale Verträge mit der Tschechischen Republik einvernehmlich beendet wurden. Der Akt der Beendigung ist vollzogen; die Verträge bestehen nicht mehr. Das Dokument ist historisch und ohne jede operative Wirkung.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Gemäß § 2 Abs. 5 Z 5 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 1996 (BGBlG), BGBl. Nr. 660, wird kundgemacht:

Art. 1 ↗ RIS

Auf Grund einer einvernehmlichen Prüfung des bilateralen Vertragsbestandes zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik durch die zuständigen Stellen beider Staaten wurden

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz