Einvernehmliche Beendigung von zwei Verträgen zur Tschechischen Republik
· K · BGBl. III Nr. 225/2001 · in Kraft seit 2001-10-17
79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik); 89/02 Wasserwirtschaft in Grenzgebieten · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Kundmachung gibt bekannt, dass zwei bilaterale Verträge mit der Tschechischen Republik einvernehmlich beendet wurden. Der Akt der Beendigung ist vollzogen; die Verträge bestehen nicht mehr. Das Dokument ist historisch und ohne jede operative Wirkung.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Gemäß § 2 Abs. 5 Z 5 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 1996 (BGBlG), BGBl. Nr. 660, wird kundgemacht:
Art. 1 ↗ RIS
Auf Grund einer einvernehmlichen Prüfung des bilateralen Vertragsbestandes zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik durch die zuständigen Stellen beider Staaten wurden
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz