Deregulierung, aber richtig

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Errichtung einer fünften Notarstelle in Bregenz

· V · BGBl. II Nr. 341/2001 · in Kraft seit 2001-09-15

27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
2Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Verordnung errichtet mit Wirkung 1. Jänner 2003 eine fünfte Notarstelle in Bregenz. Der Errichtungsakt ist seit über zwanzig Jahren vollzogen und das Dokument ist historisch. Spätere Notariatsverordnungen regeln den aktuellen Stand der Notarstellen.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Verordnung des Bundesministers für Justiz betreffend die Errichtung einer fünften Notarstelle in Bregenz StF: BGBl. II Nr. 341/2001 Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung wird verordnet: e-rk3 30.10.2017 20001591 NOR30001727

Art. 1 ↗ RIS

Im Sprengel des Landesgerichtes Feldkirch wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2003 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Bregenz errichtet. 30.10.2017 20001591 NOR40024200

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz