Deregulierung, aber richtig

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Vollziehung gerichtlicher Entscheidungen in Strafsachen (Kuba)

· Vertrag – Kuba · BGBl. III Nr. 203/2001 · in Kraft seit 2001-10-16

29/10 Strafprozess, Strafvollzug · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Der Vertrag über die wechselseitige Vollziehung strafgerichtlicher Entscheidungen (u.a. Häftlingsüberstellung) dient einem legitimen zwischenstaatlichen Justizzweck.

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