Übereinkommen (Nr. 138) über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung
· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 200/2001 · in Kraft seit 2025-07-12
69/02 Arbeitsrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
12Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das ILO-Übereinkommen Nr. 138 setzt ein Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung und schützt Kinder und Jugendliche vor zu früher Erwerbsarbeit. Der Schutzzweck ist legitim und international anerkannt.
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