Luftverkehrsabkommen (Bosnien-Herzegowina)
· Vertrag – Bosnien-Herzegowina · BGBl. III Nr. 170/2001 · in Kraft seit 2001-06-01
99/04 Luft- und Weltraumfahrt · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
8Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Luftverkehrsabkommen mit dem Drittstaat Bosnien und Herzegowina regelt Verkehrsrechte und ist fuer den internationalen Flugverkehr notwendig.
Kategorien
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