Deregulierung, aber richtig

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Luftverkehrsabkommen (Bosnien-Herzegowina)

· Vertrag – Bosnien-Herzegowina · BGBl. III Nr. 170/2001 · in Kraft seit 2001-06-01

99/04 Luft- und Weltraumfahrt · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
8Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Luftverkehrsabkommen mit dem Drittstaat Bosnien und Herzegowina regelt Verkehrsrechte und ist fuer den internationalen Flugverkehr notwendig.

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