Übereinkommen über die Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle
· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 169/2001 · in Kraft seit 2024-01-06
89/07 Umweltschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
8Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Gemeinsame Übereinkommen setzt Sicherheitsstandards für die Behandlung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle und schützt Mensch und Umwelt. Der Schutzzweck ist legitim und international koordiniert.
Kategorien
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