Deregulierung, aber richtig

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Übereinkommen zur Bekämpfung terroristischer Bombenanschläge

· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 168/2001 · in Kraft seit 2023-12-12

29/08 Strafrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
10Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Übereinkommen verpflichtet zur Bekämpfung terroristischer Bombenanschläge und dient dem legitimen Schutz von Leben und Sicherheit. Der Regelungskern ist sachgerecht und verhältnismäßig.

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