Deregulierung, aber richtig

← Alle Gesetze

Errichtung einer zehnten Notarstelle in Innsbruck

· V · BGBl. II Nr. 330/2001 · in Kraft seit 2001-09-01

27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Verordnung errichtet mit Wirkung 1. Jänner 2002 eine weitere Notarstelle in Innsbruck. Der Errichtungsakt ist seit über zwanzig Jahren vollzogen und das Dokument ist historisch. Spätere Notariatsverordnungen regeln den aktuellen Bestand der Notarstellen in Innsbruck.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Verordnung des Bundesministers für Justiz betreffend die Errichtung einer zehnten Notarstelle in Innsbruck StF: BGBl. II Nr. 330/2001 Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung vom 25. Juli 1871, RGBl. Nr. 75, wird verordnet: e-rk3 RGBl. Nr. 75/1871 04.10.2017 20001497 NOR30001626

Art. 1 ↗ RIS

Im Sprengel des Landesgerichtes Innsbruck wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2002 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Innsbruck errichtet. 04.10.2017 20001497 NOR40021829

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz